Wahlfächer im Studiengang Physik

Im Bachelor- und Master-Studiengang Physik müssen Sie eines der folgenden Wahlfächer oder auf Antrag ein anderes Wahlfach im Umfang von mindestens 16 Leistungspunkten belegen. Weitere Informationen finden Sie in der Prüfungsordnung.

Hinweise zu den vorgesehenen Wahlfächern

Betriebswirtschaftslehre (BWL)

Chemie

  • Ansprechpartner: Herr Dr. Andreas Schneider
  • Sprechen Sie Ihren individuellen Stundenplan im Nebenfach Chemie bitte mit Ihrem Ansprechpartner ab.

Meteorologie

  • Ansprechpartner: Dr. Micha Gryschka
  • Sprechen Sie Ihre zu besuchenden Veranstaltungen im Nebenfach bitte mit Ihrem Ansprechpartner ab.
  • Informationen über den Ablauf und die Themen im Nebenfach Meteorologie finden Sie auf der Webseite des Instituts für Meteorologie und Klimatologie.

Volkswirtschaftslehre (VWL)

Weitere vorgesehene mögliche Nebenfächer

  • Elektrotechnik
  • Geodäsie und Geoinformatik
  • Informatik
  • Maschinenbau
  • Mathematik
  • Philosophie

 

Wahlfächer auf Antrag

Weitere Wahlfächer können nach einem Antrag beim Prüfungsausschuss belegt werden.

Dazu sind folgende Schritte nötig:

  1. Zunächst muss vom zu wählenden Fach ein Studienplan erstellt werden. Dies kann z.B. durch die jeweilige Studienfachberatung oder den/die Studiengangskoordinator/in des Bereiches geschehen. Der Studienplan sollte folgenden Angaben enthalten:
    • Ein Liste der zu besuchenden Lehrveranstaltungen,
    • Damit eine Notenberechnung möglich ist, sollten auch die Leistungspunkte und die vorgesehenen Prüfungen enthalten sein.
    • Der Studienplan sollte von der oder dem Aussteller unterschrieben sein.
  2. Beim Prüfungsausschussvorsitzenden oder der Prüfungsausschussvorsitzenden wird ein formloser Antrag auf Genehmigung eines Wahlfaches eingereicht. Dieser besteht aus:
    • dem eigentlichen Antrag, also der Bitte um die Genehmigung des neuen Wahlfaches mit einer kurzen formlosen Begründung, warum dieses Wahlfach für das eigene Studium sinnvoll ist und
    • dem Studienplan.
  3. Der genehmigte Antrag wird an das Prüfungsamt weiter geleitet.