Unterstützung durch umfangreiches überfachliche Beratungs-, Weiterbildungs- und Förderangebot
Für Fragen...
... zu Promotionsthemen oder bezüglich der Übernahme einer Promotionsbetreuung kontaktieren Sie bitte direkt die Professorinnen und Professoren der betreffenden Institute.
... zum administrativen Ablauf folgen Sie Schritt 1-7 im unteren Bereich dieser Seite oder wenden Sie sich bitte vormittags schriftlich oder telefonisch an das Promotionsbüro unserer Fakultät. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls im unteren Bereich dieser Seite.
Ombudsperson
Ombudsperson
Sollte es Probleme mit der Einhaltung der Verpflichtungen aus der Betreuungsvereinbarung geben, werden zwischen den Parteien umgehend Gespräche geführt, um die Erfüllung der Vereinbarung wiederherzustellen. Als Ansprechpartner, die im Fall von Konflikten beratend und vermittelnd unterstützen, stehen die Ombudsperson der Fakultät für Mathematik und Physik, Herr Prof. Dr. Olaf Lechtenfeld sowie die Schiedsstelle der Graduiertenakademie zur Verfügung.
Bezeichnungen
Bezeichnungen
Promotion ⇔ gesamtes Verfahren
Dissertation ⇔ schriftliche Arbeit
Disputation ⇔ mündlicher Vortrag
Ablauf eines Promotionsverfahrens
Die wichtigsten formalen Schritte im Promotionsverfahren sind in der folgenden Übersicht zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass diese nur eine Arbeitshilfe darstellt. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der Text der Promotionsordnung. Die zugehörigen Unterlagen finden Sie bei den jeweiligen Schritten.
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Schritt 1: Zulassung zur Promotion, Immatrikulation
Inhaltliche Voraussetzungen sind ein Arbeitsthema und eine Betreuerin oder ein Betreuer.
Informieren Sie sich auf den Seiten der Institute oder der Graduiertenförderung über mögliche Themen und sprechen Sie mögliche Betreuerinnen oder Betreuer direkt an.Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Promotion anstreben, müssen mindestens drei Monate als Doktorandin bzw. Doktorand zugelassen sein, bevor sie die Promotion beantragen können. Doktorandinnen und Doktoranden sollen sich als Promotionsstudierende an der Leibniz Universität Hannover einschreiben.
Zusammenstellung der für den Zulassungsantrag notwendigen Unterlagen und vorbereitete Formulare:
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Schritt 2: Abgabe der Dissertation und Antrag auf Promotion
Auf Antrag eröffnet die Fakultät bei Erfüllen aller Voraussetzungen das Promotionsverfahren. Dabei werden Gutachterinnen und Gutachter sowie eine Promotionskommission bestellt.
Zur Beschleunigung des Verfahrens soll die Betreuerin oder der Betreuer Vorschläge zur Gutachterbestellung, zur Zusammensetzung der Promotionskommission sowie zum Ort und Zeitpunkt der mündlichen Prüfung oder der Disputation machen.
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Schritt 3: Auslage der Arbeit und der Gutachten
Die Gutachten sollen in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach Eröffnung des Promotionsverfahrens vorliegen. Die Dissertation und die Referate werden dann mindestens zwei Wochen lang, in der Regel innerhalb der Vorlesungszeit, zur Einsichtnahme für die Promotionsberechtigten der Fakultät ausgelegt.
Die Dissertation gilt als angenommen, wenn alle Gutachter ihre Annahme empfohlen haben und wenn innerhalb der Auslagefrist kein Einspruch gegen die Annahme der Arbeit erfolgt ist. Die Annahme kann mit Auflagen erfolgen. In diesem Fall informiert die oder der Vorsitzende des Prüfungskollegiums den Kandidaten bzw. die Kandidatin über die Auflagen und das weitere Vorgehen.
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Schritt 4: Festsetzung eines Prüfungs- oder Disputationstermins
Nach Annahme der Dissertation setzt der Dekan bzw. die Dekanin Ort und Termin für die Prüfung bzw. die Disputation fest und gibt diese Informationen bekannt. Zwischen Bekanntgabe und Prüfung/Disputation müssen mindestens fünf Werktage liegen.
Die Zeitspanne zwischen Abgabe der Dissertation und dem frühestmöglichen Termin für die Prüfung/Disputation hängt somit wesentlich von der Zeitdauer bis zum Eintreffen der Gutachten ab. Betreuerinnen bzw. Betreuer sollten daher Terminvorschläge stets zuvor mit den Gutachterinnen und Gutachtern absprechen.
Die Auslage der Gutachten und die Prüfung/Disputation finden in der Regel in der Vorlesungszeit statt.
Bitte beachten Sie: Der Wunschtermin für die Disputation muss rechtzeitig mit dem Promotionsbüro abgestimmt werden!
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Schritt 5: Prüfung/Disputation
Unmittelbar nach der mündlichen Doktorprüfung oder der Disputation teilt die bzw. der Vorsitzende der Doktorandin oder dem Doktoranden die Ergebnisse mit und stellt ihr oder ihm eine vorläufige Bescheinigung über das Ergebnis der Promotion aus.
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Schritt 6: Veröffentlichung der Dissertation
Innerhalb eines Jahres nach bestandener mündlicher Doktorprüfung oder Disputation hat die Doktorandin oder der Doktorand die genehmigte Endfassung der Dissertation zu veröffentlichen.
Details zur Veröffentlichung von Dissertationen finden Sie auf den Seiten der Technischen Informationsbibliothek (TIB). Nach der Abgabe stellt die TIB in der Regel innerhalb von zwei Wochen eine Bestätigung über die Veröffentlichung aus und sendet diese an die Fakultät.
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Schritt 7: Promotion
Die Promotion wird durch Aushändigung oder Zustellung der Promotionsurkunde vollzogen. Dies kann erst nach der Veröffentlichung der Dissertation und Abgabe der unten stehenden Erklärung erfolgen. Erst danach hat die Doktorandin oder der Doktorand das Recht, den Doktorgrad zu führen.
Ihre Promotionsurkunde erhalten Sie im Promotionsbüro sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
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Internationale Verwendung von Urkunden
Promotionsurkunden werden in deutscher Sprache ausgestellt. In den meisten Fällen ist dies für die Verwendung im internationalen akademischen Bereich ausreichend. Bisweilen wird jedoch eine Übersetzung benötigt, manchmal auch eine international gültige Beglaubigung des deutschsprachigen Originals. Eine solche Beglaubigung erfolgt meist als sogenannte Apostille oder als Legalisation.
Übersetzung
Sollten Sie eine Übersetzung benötigen, teilen Sie uns dies bitte zusammen mit dem Antrag auf Promotion formlos mit. Wir leiten Ihr Anliegen an das Sachgebiet 23 weiter, welches die Übersetzung der Urkunde anfertigt. In der Regel können wir sie Ihnen zusammen mit Ihrer Urkunde aushändigen.
Apostille
Für die Erteilung einer Apostille benötigen Sie eine Vorbeglaubigung, welche von der Universitätsverwaltung erteilt wird. Bitte teilen Sie uns bereits zusammen mit Ihrem Antrag auf Promotion mit, wenn Sie eine Vorbeglaubigung benötigen. Wir können Ihnen die Vorbeglaubigung dann in der Regel zusammen mit der Urkunde aushändigen.
Mit dieser Vorbeglaubigung können Sie bei der Polizeidirektion Hannover eine kostenpflichtige Apostille erhalten. Zuständig ist:
Polizeidirektion Hannover
Frau PrzyklenkMarienstraße 34-36
30171 Hannover
Tel.: 0511/109 2219
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9.00-12.00 Uhr sowie Di und Do 14.00-15.30 Uhr
Der Disputationswunschtermin muss rechtzeitig mit dem Promotionsbüro abgesprochen werden.
Ihr Kontakt
Promotionsverfahren
30167 Hannover
Promotionsverfahren