Praktikumsbeauftragte/-r Physik
30167 Hannover
Regelungen zum Praktikum im MA Physik
Für das Industriepraktikum gelten nach Auskunft des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses folgende Vorgaben:
Das Praktikum soll in einem typischen Berufsfeld einer Physikerin oder eines Physikers abgeleistet werden.
Empfohlen wird das Praktikum in einer Firma abzuleisten. Universitäre Institute sind ausgeschlossen, in Ausnahmefällen kann das Praktikum auch in einer außeruniversitären Forschungseinrichtung stattfinden.
Im Rahmen des Praktikums soll möglichst ein definiertes (kleines) Projekt bearbeitet werden.
Die Länge beträgt mindestens acht Wochen.