Zuständigkeiten in der Fakultät
Unsere BAföG-Beauftragte stehen Ihnen bei folgenden Belangen zur Verfügung:
- Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG,
- Bescheinigung zur Studienabschlusshilfe nach §15 BAföG oder
- Bescheinigung für das Auslands-BAföG.
In diesen Fällen reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner ein:
- Das ausgefüllte zutreffende BAföG-Formblatt und
- eine Bescheinigung über Ihre erbrachten Leistungen des Prüfungsamtes
(keinen selbst-gedruckten Notenspiegel).